Übersetzen

Das Übersetzen läuft im Gegensatz zum Dolmetschen schriftlich ab, das heißt, dass der Übersetzer einen schriftlich vorgelegten Text in die gewünschte Zielsprache umwandelt.

 

Eine Ausnahme stellt das Stegreifübersetzen dar, bei dem ein schriftlich vorliegender Text mündlich übersetzt wird. Diese Form kommt beispielsweise beim Dolmetschen vor Gericht oder bei Behörden vor, wenn etwa ein Formular verständlich gemacht werden muss.

Beglaubigte Übersetzungen

Durch die gerichtliche Ermächtigung garantiert der Übersetzer die Originaltreue und Richtigkeit des übersetzten Dokuments. Solch rechtswirksam beglaubigte Übersetzungen verlangen viele Ämter und Behörden, wenn die Vorlage fremdsprachlich verfasster Urkunden, Zeugnisse, Zertifikate etc. erforderlich ist. Man erkennt eine beglaubigte Übersetzung an dem Stempel, mit dem sie versehen ist. Auf diesem müssen der Name des Übersetzers und die Sprache, für die er ermächtigt wurde, eindeutig zu erkennen sein. 

 

Henriette Kilger Sprachdienstleistungen

10823 Berlin

 

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