Das Übersetzen läuft im Gegensatz zum Dolmetschen schriftlich ab, das heißt, dass die Übersetzerin einen schriftlich vorgelegten Text in die gewünschte Zielsprache umwandelt.
Eine Ausnahme stellt das Stegreifübersetzen dar, bei dem ein schriftlich vorliegender Text mündlich übersetzt wird. Diese Form kommt beispielsweise beim Dolmetschen vor Gericht oder bei Behörden vor, wenn etwa ein Formular verständlich gemacht werden muss.
Durch die gerichtliche Ermächtigung garantiert die Übersetzerin die Originaltreue und Richtigkeit des übersetzten Dokuments. Solch rechtswirksam beglaubigte Übersetzungen verlangen viele Ämter und Behörden, wenn die Vorlage fremdsprachlich verfasster Urkunden, Zeugnisse, Zertifikate etc. erforderlich ist. Man erkennt eine beglaubigte Übersetzung an dem Stempel, mit dem sie versehen ist. Auf diesem müssen der Name der Übersetzerin und die Sprache, für die sie ermächtigt wurde, eindeutig zu erkennen sein.